Jeder, der sich betroffen fühlt (Anwohner, Grundstückseigentümer, Erholungssuchende, ...) ist einwendungsberechtigt! Generelles über Einwendungen erfahren Sie unter Fragen (FAQ) rechts ( <- ) in der Leiste.

Wichtig:
1. Mustervorlage oben herunterladen.
2. Name / Adresse und die kursiv geschriebene Inhalte ersetzen.
3. Nach persönlichem Empfinden und Ermessen können die unten stehenden Einwände teilweise, oder komplett hinein kopiert werden. Alles kann jederzeit individuell abgeändert werden.
4. Individualisieren: unbedingt mindestens noch einen, persönlichen Einwand (auch wenn er noch so belanglos erscheint) mit aufnehmen, sonst kann es sein, dass Ihre Einwendung evtl.unberücksichtigt bleibt.
5. Ort, Datum, Unterschrift und z.B. bei der Gemeinde abgeben (Quittung!) oder zuschicken.

Formulierungsvorschläge möglicher Einwände:
(wird  laufend ergänzt)


Keine Prüfung alternativer Trassenführungsmöglichkeiten

Die bisherigen Prüfungen der möglichen Trassenführungen wurden aufgrund von Änderungen der Gesetzgebung unmöglich. Anstatt erneute Überlegungen anzustellen und auf die geänderte Rechtslage abgestimmte Trassenführungen zu vergleichen, wird nur eine einzige Trasse vorgestellt. Eine Abwägung der Für und Wieder unterschiedlicher Möglichkeiten konnte daher nicht stattfinden. Es gibt alternative Planungen, die jedoch nicht vom staatlichen Straßenbauamt, sondern die von den betroffenen Bürger entwickelt wurden. Die Trasse müsste lediglich in einem weiteren Bogen um das Eichenwäldchen an der Rosenbacher Straße herumgeführt werden.

Diese alternative, bislang unberücksichtigte Trassenführung löst die Probleme der jetzigen Strecke. Die Trasse muss weder künstlich aufgeschüttet werden noch muss das Eichenwäldchen mit einer teuren Brücke überspannt werden. Auch ist bei der aktuellen Trassenführung zu erwarten, dass die schützenswerten Eichenbäume durch die Baumaßnahmen beschädigt werden, auch wenn sie durch teure Schutzmaßnahmen vor Schaden bewahrt werden sollen. Zudem eröffnen sich dann erheblich kostengünstigere Möglichkeiten der Kreuzung der Umgehungsstraße mit der Rosenbacher Straße als die teure Brückenlösung der derzeitigen Planung. Diese Möglichkeiten wurden bei der Planung übersehen und nicht geprüft.

Die Planung der aktuellen Trasse verstößt gegen das Minimierungsgebot
Die Neuplanung der Umgehung verstößt gegen das Minimierungsgebot. Im Gegensatz zu anderen neuen Umfahrungen, die so konzipiert wurden, dass Umwelteingriffe, Eingriffe in die Naherholung und die Lärm- und Schadstoffemissionen so gering wie möglich gehalten werden, wird die Umgehungsstraße um Dormitz auf einer Trasse geführt, die aufgeschüttet werden muss, um mittels einer Brücke ein naturgeschütztes Waldstück zu überqueren.

Die Trassenführung über einen Wall und anschließend eine Brücke sorgt dafür, dass Straßenlärm und Staub weit nach Dormitz hineingetragen werden. Hochwertige Wohngebiete verlieren dadurch nachhaltig an Wohnqualität und Eigentum wird nachhaltig im Wert gemindert. Ich bin als Anwohner dadurch unmittelbar betroffen.

 

Medizinisch ausgeschlossener passiver Schallschutz
Zur Erhaltung meiner Gesundheit schlafe ich auch im Winter bei zumindest teilgeöffneten und im Sommer bei geöffneten Fenstern und bin daher gegenüber nächtlichem Verkehrslärm durch passiven Schallschutz nicht ausreichend geschützt. Durch das geöffnete Fenster stelle ich sicher, dass ich auch in der 2. Nachthälfte ausreichend Sauerstoff zur Verfügung habe, um tief und erholsam zu schlafen.

Ferner wird die Trasse für die tägliche Bewältigung von zunächst 11.000 Kraftfahrzeugen inkl. 5 % Lastverkehr geplant, was bedeutet, dass auch nachts mit mehr als 10 Lkw pro Stunde zu rechnen ist (5 % von 11.000 = 550 Lkw/Tag, 550 Lkw/24 h = 23 Lkw/Stunde). Aufgrund dieser Lärmbelastung, die auch negative Auswirkungen auf meine Gesundheit hat, lehne ich den Bau der Umgehung ab.

Wohnen und Arbeiten
Auf dem Hausgrundstück wohne und arbeite ich zugleich. Durch den Aufenthalt dort über täglich 24 Stunden bin ich den Immissionen im gesteigerten Maße ausgesetzt. Ich befürchte gesundheitliche Schäden.

Selbstversorgung aus dem Gartenbau
Für eine gesunde Ernährung baue ich Nahrungsmitteln im eigenen Garten an und ernähre mich davon. Die Deposition u. a. krebserregender Stoffe als Bestandteil der Verkehrsimmissionen auf den Nahrungsmitteln gefährdet daher meine Gesundheit.

Minderung des Verkehrswerts der Immobilie
Der Verkehrswert meiner Immobilien hängt ganz wesentlich von der Lage und als deren Faktor von der Qualität geringer Immissionen ab. Eine Steigerung der Schallbelastung meiner Immobilie um jeweils 1 dB(A) wird voraussichtlich den Wert der Immobilie um 1 bis 2% fallen vermindern. Dieses ergibt sich aus diversen Gutachten aus anderen Fällen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht zwar hervor, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV angeblich nicht überschritten werden, welche Werte genau zu erwarten sind, wurde jedoch offenbar nicht ermittelt.

Ausgehend davon, dass die Lärmbelastung für Wohngebiete nicht überschritten wird, ist von einer Lärmbelastung von bis zu 59 dB(a) auszugehen. Derzeit ist meine Wohnung nicht durch Lärm vorbelastet, das entspricht etwa einer Geräuschbelastung von 30 bis 35 dB(A). Zukünftig wird als Folge der Straßenplanung eine Lärmbelastung von bis zu 54 dB(A) zugemutet. Die Steigerung des Lärms um bis zu 24 dB(A) bewirkt damit eine Minderung des Verkehrswertes um ca. 25%.

Hierdurch bin ich zudem persönlich betroffen, denn der Beleihungswert meiner Immobilie sinkt. Kreditinstitute werden eine zusätzliche Sicherheit für gewährte Kredite einfordern, die ich nicht zu stellen vermag.

Abweichung von der Vorplanung
Die jetzige Trassenführung weicht von den bisherigen Korridoren ab. Es werden daher Flächen einbezogen, die bislang nicht Gegenstand der vorläufigen Planungen waren. Es ist daher davon auszugehen, dass die jetzige Trassenführung Umstände nicht erfasst, die bei eingehender Vorprüfung zu Tage getreten wären.

Feinstaub

Die Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren sehen keinerlei Maßnahmen zur Einhaltung der PM-10 -Grenzwerte vor. In Anbetracht des Prognostizierten Verkehrs, der auf Grund des besseren Ausbaus der Strecke eher zu als abnehmen wird ist hier mit einer nicht unerheblichen Feinstaubbelastung zu rechen. Den Planungsunterlagen sind jedoch keine Hinweise zu entnehmen, dass dies im Rahmen der Planungen überhaupt Berücksichtung gefunden hat.

 Umgehung durch Navigationssysteme deutlich stärker belastet
Die in der Planfeststellung angenommene berechnete Zahl von über 11.000 Autos auf der Umgehung berücksichtigt nicht, das Navigationssysteme heute die Verkehrsflüsse wesentlich stärker beeinflussen. Ich befürchte deswegen, dass zum Beispiel aufgrund von Stauumfahrung auf der A3/A9 wesentlich mehr Fahrzeuge als angenommen die Umgehung nutzen und deswegen die angenommenen Werte zu Lärm- und Rußbelastung wesentlich größer sind. Die Umgehungsstraße um Dormitz gehört letztlich zu einem in letzter Zeit mehr und mehr ausgebauten Netz von Umgehungsstraßen, die im Falle einer Überlastung der A9/A3 dazu genutzt werden, um den Verkehr umzuleiten.

Solange dies nicht zweifelsfrei widerlegt ist oder entsprechende Alternativen aufgezeigt sind, verlange ich das Planfeststellungsverfahren zu stoppen.

 Umgehung ist nicht wirtschaftlich
Ausgehend von Weiher oder Uttenreuth bringt die Umfahrung der Ortschaft Dormitz auf der neuen Umgehungsstraße keinerlei Zeitersparnis. Das ergibt sich aus einer Berechnung der erforderlichen Fahrzeit für die Nutzung der Umgehungsstraße einschließlich der Kreisverkehre sowie der derzeit bestehenden Ortsdurchfahrt unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Damit ist davon auszugehen, dass ohne weitere Maßnahmen auch zukünftig insbesondere ortskundige Kraftfahrer durch Dormitz fahren, statt die Umgehungsstraße zu nutzen.

Weiterhin trägt die erhebliche Steigung der geplanten Umgehungsstraße zur Unwirtschaftlichkeit bei. Aufgrund der Steigung von bis zu 6 % müssen Kraftfahrer Teile der Strecke in kleineren Gängen zurücklegen. Dadurch steigt der Kraftstoffverbrauch im Vergleich zu einer ebenen Trassenführung deutlich an.

 Unterbrechung des Radwegs nach WeiherDer Radweg an der bestehenden Staatsstraße 2240 wird von Pendlern und Schulkindern für ihren Weg zur Arbeit oder zur Schule genutzt. Die vorgesehene Querung der Ortsumgehung am Südkreisel sieht lediglich eine Querungshilfe, aber keine Unterführung oder Brücke vor. Es ist deshalb davon auszugehen, dass dort ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht. Da auch meine Familie und ich diesen Radweg nutzen, bin ich persönlich vom gesteigerten Unfallrisiko betroffen.

Unterbrechung der Zufahrt zu landwirtschaftlichen Nutzflächen

Durch die Verlegung der Staatsstraße 2240 wird der Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen erschwert, die sich westlich der neuen Trasse befinden. Damit ergibt sich für mich ein deutlich größerer Zeitbedarf für den Weg zu den von mir bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen.

Unterbrechung der Erleinhofer Straße in Richtung Neunkirchen

Die Erleinhofer Straße wird von vielen Dormitzern benutzt, um mit dem Fahrrad oder zu Fuß nach Neunkirchen am Brand zu gelangen. Im Zuge der geplanten Verlegung der Staatstraße 2240 bei Dormitz wird diese Verbindung von der geplanten Umgehungsstraße gekreuzt. Damit ist für den Weg nach Neunkirchen die Umgehungsstraße zu überqueren. Die Planung sieht eine Querungshilfe vor. Damit wird der Zugang nach Neunkirchen erschwert und es entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Da auch meine Familie und ich die Erleinhofer Straße für den Weg nach Neunkirchen nutzen, bin ich von den resultierenden Nachteilen unmittelbar betroffen.

Verminderung des Naherholungswertes

Die geplante Ortsumgehung Dormitz führt mitten durch ein landschaftlich ansprechendes Gebiet, das von vielen Dormitzern und Bürgern umliegender Gemeinden für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten genutzt wird. Dieses Naherholungsgebiet wird durch die geplante Umgehungsstraße zerstört. Insbesondere die Führung auf einem Damm beeinträchtigt das Landschaftsbild und beeinträchtigt den Zugang zum Gelände westlich der geplanten Umgehungsstraße. Damit entfällt für meine Familie und mich ein wichtiges Erholungsgebiet und die Attraktivität des Wohnortes Dormitz wird deutlich beeinträchtigt.

Flächeninanspruchnahme
Ich/wir wenden uns gegen die geplante Flächeninanspruchnahme. Nach den Planfeststellungsunterlagen sollen die folgenden Flächen, die in unserem Eigentum stehen, dauernd oder vorübergehend (gemäß Grunderwerbsverzeichnis) in Anspruch genommen werden: ...
Hier: genaue Bezeichnung der Flächen. Wie werden diese genutzt (gewerbliche, landwirtschaftliche Nutzung)?

Entsprechendes gilt für sonstige Nutzungsberechtigte, Mieter und Pächter: folgende Flächen sollen (dauernd oder vorübergehend) in Anspruch genommen werden, wodurch wir als Nutzungsberechtigte, Mieter usw. die folgenden Nachteile erleiden: ...

Ausgleichsflächen
Ich besitze / nutze ein Grundstück, das zur Schaffung der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist. Die bisherige Nutzung möchte ich aufrecht erhalten. Weisen Sie nach, warum der notwendige Ausgleich zwingend die Inanspruchnahme dieses Grundstückes erfordert.





(Wir weisen der Form halber darauf hin, dass wir keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Stichhaltigkeit unsere Vorschläge übernehmen, d.h. es kann durchaus sein, das einige, oder alle der oben stehenden Einwendungen durch die Regierung von Oberfranken als unbegründet abgelehnt werden.)