1. Mustervorlage oben herunterladen.
2. Name / Adresse und die kursiv geschriebene Inhalte ersetzen.
3. Nach persönlichem Empfinden und Ermessen können die unten stehenden Einwände teilweise, oder komplett hinein kopiert werden. Alles kann jederzeit individuell abgeändert werden.
4. Individualisieren: unbedingt mindestens noch einen, persönlichen Einwand (auch wenn er noch so belanglos erscheint) mit aufnehmen, sonst kann es sein, dass Ihre Einwendung evtl.unberücksichtigt bleibt.
5. Ort, Datum, Unterschrift und z.B. bei der Gemeinde abgeben (Quittung!) oder zuschicken.
Formulierungsvorschläge möglicher Einwände:
(wird laufend ergänzt)
Die
bisherigen Prüfungen der möglichen Trassenführungen wurden aufgrund von
Änderungen der Gesetzgebung unmöglich. Anstatt erneute Überlegungen anzustellen
und auf die geänderte Rechtslage abgestimmte Trassenführungen zu vergleichen,
wird nur eine einzige Trasse vorgestellt. Eine Abwägung der Für und Wieder unterschiedlicher
Möglichkeiten konnte daher nicht stattfinden. Es gibt alternative Planungen,
die jedoch nicht vom staatlichen Straßenbauamt, sondern die von den betroffenen
Bürger entwickelt wurden. Die Trasse müsste lediglich in einem weiteren Bogen
um das Eichenwäldchen an der Rosenbacher Straße herumgeführt werden.
Keine Prüfung alternativer Trassenführungsmöglichkeiten
Diese
alternative, bislang unberücksichtigte Trassenführung löst die Probleme der jetzigen
Strecke. Die Trasse muss weder künstlich aufgeschüttet werden noch muss das
Eichenwäldchen mit einer teuren Brücke überspannt werden. Auch ist bei der
aktuellen Trassenführung zu erwarten, dass die schützenswerten Eichenbäume
durch die Baumaßnahmen beschädigt werden, auch wenn sie durch teure
Schutzmaßnahmen vor Schaden bewahrt werden sollen. Zudem eröffnen sich dann
erheblich kostengünstigere Möglichkeiten der Kreuzung der Umgehungsstraße mit
der Rosenbacher Straße als die teure Brückenlösung der derzeitigen Planung. Diese
Möglichkeiten wurden bei der Planung übersehen und nicht geprüft.
Die Planung der aktuellen Trasse verstößt gegen das Minimierungsgebot Die Trassenführung über einen
Wall und anschließend eine Brücke sorgt dafür, dass Straßenlärm und Staub weit
nach Dormitz hineingetragen werden. Hochwertige Wohngebiete verlieren dadurch
nachhaltig an Wohnqualität und Eigentum wird nachhaltig im Wert gemindert. Ich
bin als Anwohner dadurch unmittelbar betroffen. Medizinisch ausgeschlossener passiver Schallschutz Ferner
wird die Trasse für die tägliche Bewältigung von zunächst 11.000
Kraftfahrzeugen inkl. 5 % Lastverkehr geplant, was bedeutet, dass auch nachts mit mehr als 10 Lkw pro Stunde
zu rechnen ist (5 % von 11.000 = 550 Lkw/Tag, 550 Lkw/24 h = 23 Lkw/Stunde). Aufgrund
dieser Lärmbelastung, die auch negative Auswirkungen auf meine Gesundheit hat,
lehne ich den Bau der Umgehung ab. Wohnen und Arbeiten Selbstversorgung aus dem Gartenbau Minderung des
Verkehrswerts der Immobilie Ausgehend davon, dass die
Lärmbelastung für Wohngebiete nicht überschritten wird, ist von einer Lärmbelastung
von bis zu 59 dB(a) auszugehen. Derzeit ist meine Wohnung nicht durch Lärm
vorbelastet, das entspricht etwa einer Geräuschbelastung von 30 bis 35 dB(A).
Zukünftig wird als Folge der Straßenplanung eine Lärmbelastung von bis zu 54
dB(A) zugemutet. Die Steigerung des Lärms um bis zu 24 dB(A) bewirkt damit eine
Minderung des Verkehrswertes um ca. 25%. Hierdurch bin ich zudem
persönlich betroffen, denn der Beleihungswert meiner Immobilie sinkt. Kreditinstitute
werden eine zusätzliche Sicherheit für gewährte Kredite einfordern, die ich
nicht zu stellen vermag.
Die Neuplanung der Umgehung
verstößt gegen das Minimierungsgebot. Im Gegensatz zu anderen neuen
Umfahrungen, die so konzipiert wurden, dass Umwelteingriffe, Eingriffe in die
Naherholung und die Lärm- und Schadstoffemissionen so gering wie möglich
gehalten werden, wird die Umgehungsstraße um Dormitz auf einer Trasse geführt,
die aufgeschüttet werden muss, um mittels einer Brücke ein naturgeschütztes
Waldstück zu überqueren.
Zur
Erhaltung meiner Gesundheit schlafe ich auch im Winter bei zumindest teilgeöffneten
und im Sommer bei geöffneten Fenstern und bin daher gegenüber nächtlichem
Verkehrslärm durch passiven Schallschutz nicht ausreichend geschützt. Durch das
geöffnete Fenster stelle ich sicher, dass ich auch in der 2. Nachthälfte ausreichend
Sauerstoff zur Verfügung habe, um tief und erholsam zu schlafen.
Auf dem Hausgrundstück wohne
und arbeite ich zugleich. Durch den Aufenthalt dort über täglich 24 Stunden bin
ich den Immissionen im gesteigerten Maße ausgesetzt. Ich befürchte gesundheitliche
Schäden.
Für eine gesunde Ernährung
baue ich Nahrungsmitteln im eigenen Garten an und ernähre mich davon. Die Deposition
u. a. krebserregender Stoffe als Bestandteil der Verkehrsimmissionen auf den
Nahrungsmitteln gefährdet daher meine Gesundheit.
Der Verkehrswert meiner
Immobilien hängt ganz wesentlich von der Lage und als deren Faktor von der Qualität
geringer Immissionen ab. Eine Steigerung der Schallbelastung meiner Immobilie
um jeweils 1 dB(A) wird voraussichtlich den Wert der Immobilie um 1 bis 2%
fallen vermindern. Dieses ergibt sich aus diversen Gutachten aus anderen
Fällen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht zwar hervor, dass die Grenzwerte
der 16. BImSchV angeblich nicht überschritten werden, welche Werte genau zu
erwarten sind, wurde jedoch offenbar nicht ermittelt.
Abweichung von der Vorplanung
Die
jetzige Trassenführung weicht von den bisherigen Korridoren ab. Es werden daher
Flächen einbezogen, die bislang nicht Gegenstand der vorläufigen Planungen
waren. Es ist daher davon auszugehen, dass die jetzige Trassenführung Umstände
nicht erfasst, die bei eingehender Vorprüfung zu Tage getreten wären.
Feinstaub Die Unterlagen zum
Planfeststellungsverfahren sehen keinerlei Maßnahmen zur Einhaltung der PM-10
-Grenzwerte vor. In Anbetracht des Prognostizierten Verkehrs, der auf Grund des
besseren Ausbaus der Strecke eher zu als abnehmen wird ist hier mit einer nicht
unerheblichen Feinstaubbelastung zu rechen. Den Planungsunterlagen sind jedoch
keine Hinweise zu entnehmen, dass dies im Rahmen der Planungen überhaupt
Berücksichtung gefunden hat.
Umgehung durch Navigationssysteme deutlich stärker belastet
Die in der Planfeststellung
angenommene berechnete Zahl von über 11.000 Autos auf der Umgehung
berücksichtigt nicht, das Navigationssysteme heute die Verkehrsflüsse
wesentlich stärker beeinflussen. Ich befürchte deswegen, dass zum Beispiel
aufgrund von Stauumfahrung auf der A3/A9 wesentlich mehr Fahrzeuge als
angenommen die Umgehung nutzen und deswegen die angenommenen Werte zu Lärm- und
Rußbelastung wesentlich größer sind. Die Umgehungsstraße um Dormitz gehört
letztlich zu einem in letzter Zeit mehr und mehr ausgebauten Netz von
Umgehungsstraßen, die im Falle einer Überlastung der A9/A3 dazu genutzt werden,
um den Verkehr umzuleiten.
Solange dies nicht zweifelsfrei widerlegt ist oder entsprechende Alternativen aufgezeigt sind, verlange ich das Planfeststellungsverfahren zu stoppen.
Umgehung ist nicht wirtschaftlich
Ausgehend von Weiher oder
Uttenreuth bringt die Umfahrung der Ortschaft Dormitz auf der neuen
Umgehungsstraße keinerlei Zeitersparnis. Das ergibt sich aus einer Berechnung
der erforderlichen Fahrzeit für die Nutzung der Umgehungsstraße einschließlich
der Kreisverkehre sowie der derzeit bestehenden Ortsdurchfahrt unter
Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Damit ist davon
auszugehen, dass ohne weitere Maßnahmen auch zukünftig insbesondere ortskundige
Kraftfahrer durch Dormitz fahren, statt die Umgehungsstraße zu nutzen.
Weiterhin trägt die
erhebliche Steigung der geplanten Umgehungsstraße zur Unwirtschaftlichkeit bei.
Aufgrund der Steigung von bis zu 6 % müssen Kraftfahrer Teile der Strecke
in kleineren Gängen zurücklegen. Dadurch steigt der Kraftstoffverbrauch im
Vergleich zu einer ebenen Trassenführung deutlich an.
Unterbrechung des Radwegs nach WeiherDer Radweg an der bestehenden
Staatsstraße 2240 wird von Pendlern und Schulkindern für ihren Weg zur Arbeit
oder zur Schule genutzt. Die vorgesehene Querung der Ortsumgehung am Südkreisel
sieht lediglich eine Querungshilfe, aber keine Unterführung oder Brücke vor. Es
ist deshalb davon auszugehen, dass dort ein erhöhtes Unfallrisiko entsteht. Da
auch meine Familie und ich diesen Radweg nutzen, bin ich persönlich vom
gesteigerten Unfallrisiko betroffen.
Unterbrechung der Zufahrt zu landwirtschaftlichen
Nutzflächen Durch die Verlegung der
Staatsstraße 2240 wird der Zugang zu landwirtschaftlichen Nutzflächen
erschwert, die sich westlich der neuen Trasse befinden. Damit ergibt sich für
mich ein deutlich größerer Zeitbedarf für den Weg zu den von mir
bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen.
Unterbrechung der Erleinhofer Straße in Richtung
Neunkirchen Die Erleinhofer Straße wird
von vielen Dormitzern benutzt, um mit dem Fahrrad oder zu Fuß nach Neunkirchen
am Brand zu gelangen. Im Zuge der geplanten Verlegung der Staatstraße 2240 bei
Dormitz wird diese Verbindung von der geplanten Umgehungsstraße gekreuzt. Damit
ist für den Weg nach Neunkirchen die Umgehungsstraße zu überqueren. Die Planung
sieht eine Querungshilfe vor. Damit wird der Zugang nach Neunkirchen erschwert
und es entsteht ein erhöhtes Unfallrisiko. Da auch meine Familie und ich die
Erleinhofer Straße für den Weg nach Neunkirchen nutzen, bin ich von den
resultierenden Nachteilen unmittelbar betroffen.
Verminderung des Naherholungswertes Die geplante Ortsumgehung
Dormitz führt mitten durch ein landschaftlich ansprechendes Gebiet, das von
vielen Dormitzern und Bürgern umliegender Gemeinden für Spaziergänge und
sportliche Aktivitäten genutzt wird. Dieses Naherholungsgebiet wird durch die
geplante Umgehungsstraße zerstört. Insbesondere die Führung auf einem Damm beeinträchtigt
das Landschaftsbild und beeinträchtigt den Zugang zum Gelände westlich der
geplanten Umgehungsstraße. Damit entfällt für meine Familie und mich ein
wichtiges Erholungsgebiet und die Attraktivität des Wohnortes Dormitz wird
deutlich beeinträchtigt.
Flächeninanspruchnahme Entsprechendes gilt für sonstige Nutzungsberechtigte, Mieter und Pächter: folgende Flächen sollen (dauernd oder vorübergehend) in Anspruch genommen werden, wodurch wir als Nutzungsberechtigte, Mieter usw. die folgenden Nachteile erleiden: ...
Ich/wir wenden uns gegen die geplante Flächeninanspruchnahme. Nach den Planfeststellungsunterlagen sollen die folgenden Flächen, die in unserem Eigentum stehen, dauernd oder vorübergehend (gemäß Grunderwerbsverzeichnis) in Anspruch genommen werden: ...
Hier: genaue Bezeichnung der Flächen. Wie werden diese genutzt (gewerbliche, landwirtschaftliche Nutzung)?
Ich besitze / nutze ein Grundstück, das zur Schaffung der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist. Die bisherige Nutzung möchte ich aufrecht erhalten. Weisen Sie nach, warum der notwendige Ausgleich zwingend die Inanspruchnahme dieses Grundstückes erfordert.
(Wir weisen der Form halber darauf hin, dass wir keinerlei Garantie oder Gewährleistung für die Stichhaltigkeit unsere Vorschläge übernehmen, d.h. es kann durchaus sein, das einige, oder alle der oben stehenden Einwendungen durch die Regierung von Oberfranken als unbegründet abgelehnt werden.)